Coronaregeln ab 28.05.2021- der PSVR informiert.
Die aktuell gültige Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) , gültig seit dem 28.05.2021, gibt weiterführende Informationen und Orientierungshilfen im Hinblick auf deren Umsetzung im hiesigen Sportbetrieb.
Die Regelungen zu den jeweiligen Inzidenzstufen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle.
Wir möchten darauf hinweisen, dass in der neuen Systematik der drei Inzidenzstufen die Erlaubnisse aus Stufe 3 in die Stufe 2, und die Erlaubnisse aus den Stufen 3 und 2 in die Stufe 1 „mitgenommen“ werden.
Unter Bezugnahme der notwendigen Vorlage eines negativen Coronatests ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich nur Tests aus anerkannten Testzentren oder begleitete Selbsttests (jeweils mit schriftlicher Bestätigung) standhaft sind. Reine persönliche Selbsttests reichen nicht aus!
Archiv:
Im Zuge des stattgefundenen Corona-Gipfels und der damit im Zusammenhang stehenden gemeinsamen Verständigung von Bund und Ländern auf einen erneuten harten Lockdown ab dem 16.12.2020, übersenden wir Ihnen anbei die ab morgen gültige Neufassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 30. November 2020 zu Ihren Händen, sowie die darauf getroffene Sprachregelung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) im Hinblick auf die Konkretisierung der aus Tierschutzgründen erforderlichen Ausnahmeregelung zum „Bewegen“ der Pferde (§ 9 Abs. 5 CoronaSchVO).
Wir wünschen Ihnen trotz der sich derzeit drastisch darstellenden Gesamtsituation ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Übergang in ein hoffentlich erfreulicheres Jahr 2021!
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Anne Kathrin Teigelkämper