Bundesverwaltungsgericht : Entscheidung zur Pferdesteuer

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Erhebung von Pferdesteuern durch die Gemeinden grundsätzlich für rechtens erklärt. Die FN zeigt sich enttäuscht, weil sie  die zahlreichen Argumente gegen eine Pferdesteuer vom Gericht nicht gewürdigt sieht und   kündigt weiter Protest an. Die FN schreibt dazu:
 Großes Bedauern im deutschen Pferdesport: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, „dass die Gemeinden grundsätzlich berechtigt sind, auf das Halten und das entgeltliche Benutzen von Pferden für den persönlichen Lebensbedarf eine örtliche Aufwandsteuer (Pferdesteuer) zu erheben“, wie es in einer Pressemitteilung heißt. „Wir sind über diese Entscheidung maßlos enttäuscht. Wir hatten erhofft, dass sich das Gericht der Fülle an Argumenten gegen eine Pferdesteuer anschließen würde“, sagte FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach in einer ersten Stellungnahme.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte die Pferdesteuersatzung der beklagten Stadt Bad Sooden-Allendorf im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens überprüft und für rechtmäßig gehalten. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hatte er nicht zugelassen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Kläger – eines Reitervereins und mehrerer Einzelkläger – hat das Bundesverwaltungsgericht nun zurückgewiesen. „Wir geben nicht auf und werden weitere juristische Schritte prüfen“, kündigte Soenke Lauterbach an. Die Unterstützung gegen die Einführung einer Pferdesteuer im Lande ist groß. „Nicht nur im Pferdesport, sondern auch in Landwirtschaft, Politik und Sport gibt es zahlreiche Stimmen, die nachdrücklich auf die Unsinnigkeit einer Pferdesteuer, den großen Verwaltungsaufwand, die Ungleichbehandlung von Pferdebetrieben und Reitvereinen gegenüber anderen Sportarten und die Abwanderung in benachbarte Kommunen hinweisen. Nicht zuletzt hat sich auch der Bund der Steuerzahler gegen eine Pferdesteuer stark gemacht.“
In der Zwischenzeit werde man den bislang beschrittenen Weg weitergehen, erklärte Lauterbach weiter, und in jeder einzelnen Kommune, in der über eine Einführung der Pferdesteuer nachgedacht wird, intensive Aufklärungsarbeit leisten. „Dabei werden wir die Entscheidungsträger vor Ort auch mit möglichen Konsequenzen aus der Einführung einer Pferdesteuer konfrontieren: Auflösung von Reitvereinen, existenzielle Gefährdung für Pferdebetriebe und Arbeitsplatzverlust. Erste konkrete Erfahrungen sind ja aus Bad Sooden-Allendorf bekannt.“
Bislang waren die FN und ihre Verbündeten in dieser Arbeit sehr erfolgreich. Von über 220 Kommunen, die bereits über eine Pferdesteuer nachgedacht haben, haben nur vier diese tatsächlich eingeführt. (Warendorf (fn-press). Hb


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