Zum Hintergrund
Die Ausweisung eines Wolfsgebiets bestätigt das Vorkommen eines
territorialen Wolfes und hat damit Konsequenzen insbesondere für
die Nutztierhaltung. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet auf der
Grundlage der „Förderrichtlinien Wolf“ sowohl eine Förderung von
vorbeugenden Maßnahmen zum Herdenschutz
(Präventionsmaßnahmen) als auch Billigkeitsleistungen für Schäden
an, die durch den Wolf verursacht wurden.
Im Juli 2019 hat das Umweltministerium NRW das „Wolfsgebiet Eifel
Hohes Venn“ ausgewiesen. Innerhalb dieses Gebietes wurden seit
Mitte 2018 mehrfach Wölfe beobachtet. Zuletzt gab es April/Mai 2019
Nachweise eines Wolfes im Bereich Monschau. Ein männlicher Wolf
konnte identifiziert werden, von dessen Standorttreue inzwischen
auszugehen ist. Das vor diesem Hintergrund seitens des
Umweltministeriums NRW ausgewiesene Gebiet umfasst auf einer
Fläche von etwa 505 km² folgende Städte bzw. Gemeinden:
Städteregion Aachen: Stadt Monschau, Gemeinden Roetgen und
Simmerath
Kreis Euskirchen: Stadt Schleiden, Gemeinde Hellenthal
Die Pufferzone erstreckt sich über eine Fläche von 1261 km mit
folgenden Städten und Gemeinden:
Städteregion Aachen: Städte Aachen, Eschweiler, und Stolberg,
Kreis Euskirchen: Stadt Mechernich, Gemeinden Blankenheim, Dahlem,
Kall und Nettersheim,
Kreis Düren: Städte Düren, Heimbach und Nideggen, Gemeinden
Hürtgenwald, Kreuzau und Langerwehe.
Weitere Informationen zum Thema sind unter dem „Wolfsportal
NRW“ (www.wolf.nrw.de) und bei der Bezirksregierung Köln unter
www.bezregkoeln.
nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/51/foerderung/wolf/
abrufbar.
Bezirksregierung Köln informiert über neues Wolfsgebiet „Eifel Hohes Venn“ -Donnerstag, den 26. September 2019, um 18:00 Uhr im Kulturkino Vogelsang 70 in Schleiden .
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